Regelungen zu Abwesenheiten
Jana Gläser • 6. Januar 2022
Regelungen zu Abwesenheiten
Sehr geehrte Eltern,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, wie grundsätzlich bei Abwesenheiten Ihrer Kinder zu verfahren ist.
Grundlegende Regelungen zu Abwesenheiten / Krankheiten:
- bei Krankheit ist ein Fernbleiben der Schule bis 5 Tage ohne ärztliches Attest möglich
- ab dem 6. Tag ist immer ein ärztliches Attest vorzuweisen
Freistellungen sind schriftlich zu beantragen!
Mit freundlichen Grüßen
Jana Gläser
- Schulleitung -
Liebe Eltern, bitte nehmen Sie unseren Elternbrief vor den Osterferien zur Kenntnis.